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Titelthema HV & Internet Elektronische Medien auf dem Vormarsch Mit dem ARUG wird das Internet zum zentralen Informationsmedium der Gesellschaft, wenn es um die Hauptversammlung geht: die elektronische Einladung, Bereitstellung von Informationen auf der Website, die Briefwahl und die Online-HV – all das wird in naher Zukunft wohl zum Standard börsennotierter Gesellschaften. Dennoch gibt es derzeit einige Unklarheiten, wenn es darum geht, die Buchstaben des Gesetzes mit Leben zu füllen. Intershop, Allianz und die Münchener Rück sind die ersten, die sich in das Haifisch-Becken der elektronischen Medien gestürzt haben: Intershop als Vorreiter bei der elektronischen Einladung, die beiden Münchener Versicherungskonzerne nutzten die neuen Möglichkeiten der elektronischen Stimmabgabe im Sinne des ARUG.
Juristisches Backoffice Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des ARUG Vor Beginn der HV-Saison 2010 wurden die durch das ARUG eingeführten Neuregelungen bei der Hauptver samm lung intensiv diskutiert. Wie so oft wurde aber erst bei der praktischen Anwendung erkennbar, dass durch die neuen Vor schrif ten auch einige neue Rechtsprobleme entstanden sind, wie Dr. Michael Rose, Partner bei der Anwaltskanzlei Hogan Lovells, erläutert.
Interview-Serie Prof. Dr. Wulf Goette, Vorsitzender Richter am BGH Viele HV-Fragen landen letztinstanzlich auf dem Tisch von Prof. Dr. Wulf Goette, Vorsitzender Richter des II. Zivilsenats des BGH, der für alle gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Im Gespräch mit dem HV Magazin erläutert er, warum die von seinem Senat gesprochenen Urteile oftmals eine hohe Praxistauglichkeit haben.
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Die Themen der Ausgabe 3/2010 sind u.a. 1 Jahr ARUG, der HV-Leitfaden u.v.m.
Anfang September erscheint zudem die Sonderausgabe "HV-Locations 2010/2011" unter dem Titel "HVs in Ost und West, Nord und Süd" |
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